Allgemeine Regelungen
- Die Musikschule Beck soll bei möglichst vielen Erwachsenen, Jugendlichen und Kindern die Freude und das Interesse an der Musik wecken und bietet über den Musikunterricht der Schulen hinaus Unterricht in Theorie, in Stimmbildung und Gesang sowie an verschiedenen Instrumenten – auch unter Einsatz des Computers - an.
- Der Unterricht wird von Musikerziehern/innen sowie anderen Fachkräften erteilt. Sie üben eine freiberufliche, eigenverantwortliche Tätigkeit aus. Die Koordination liegt in den Händen der Musikschulleitung.
- Neben der Erteilung des Unterrichts gehören – soweit Bedarf besteht – Elterngespräche oder Elternabende sowie die Durchführung musikalischer Darbietungen (Vorspielabende) zu den Aufgaben der Lehrenden.
- Der Unterricht findet in der Regel montags bis freitags (wöchentlich) statt. Die Unterrichtsstunde dauert 60, 45, 30 oder 20 Minuten (je nach Wunsch) im Hauptfach; ansonsten nach Absprache. Die Schülerinnen und Schüler haben Anspruch auf 18-19 Lektionen pro Semester, sofern keine Lektionen auf Feiertage fallen.
- Das Unterrichtsjahr teilt sich in zwei Semester auf:
Wintersemester = Oktober bis März, Sommersemester = April bis September.
Während der Schulferien und an schulfreien Tagen (Bremen) findet kein Unterricht statt.
- Der Unterricht findet grundsätzlich in den von der Musikschule Beck zur Verfügung gestellten Räumen in Bremerhaven, in der Brinkmannstr.19, in der Johann-Gutenberg-Schule, Fuhrenweg 3-19, in der „theo“, Lutherstr. 7 und CvO-Oberschule statt. Ausnahmen können abgesprochen werden.
- Individuelle Planungspakete (IP) (5er- o.10er-Karten) sind im Voraus zu bezahlen. Eine anteilige Rückzahlung für ein nicht vollständig benutztes IP ist nicht möglich. Das IP ist innerhalb von 12 Monaten einzulösen. Die Unter-richtsstunden werden garantiert gegeben und verfallen nicht im Krankheitsfall eines Vertragspartners.
Teilnahmebedingungen
- Am Unterricht der Musikschule können Erwachsene, Jugendliche und Kinder teilnehmen. Die Aufnahme und Teilnahme erfolgt in einem privatrechtlichen Vertragsverhältnis. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.
- Es wird gebeten, bei Erkrankung oder sonstiger Verhinderung die Musikschule oder die zuständigen Lehrenden rechtzeitig zu benachrichtigen. Wegen Verhinderung der Schülerin/des Schülers ausgefallene Stunden werden weder nacherteilt noch erfolgt eine anteilige Erstattung des Unterrichtsentgelts.
- Besondere Unterrichtswünsche können nach Absprache selbstverständlich im Rahmen der Möglichkeiten berücksichtigt werden.
- Anmeldungen sollten mittels Formular bei der Musikschule eingereicht werden. Sie sind jederzeit möglich.
- Abmeldungen sind schriftlich und grundsätzlich nur zum Ende eines Semesters möglich. Sie müssen spätestens sechs Wochen vorher bei der Musikschule eingereicht sein.
- Bei einem Ortswechsel, bei Krankheit über einen Monat oder aus anderen Gründen (insbesondere bei MFE, Chor, Ensemble, Band ) kann eine Ausnahmeregelung getroffen werden.
- Bei Nichtzahlung des Unterrichtsentgeltes muss die Schülerin/der Schüler von der Musikschule ausgeschlossen werden.
- Mit der Abgabe der Anmeldung verpflichtet sich der Vertragspartner, das in der Entgelt-Tabelle festgelegte Unterrichtsentgelt (es ist als 1/12 unseres Jahresentgelts zu verstehen) grundsätzlich im Voraus am 01. des Monats zu zahlen. Die Entgelt-Tabelle ist Bestandteil der Teilnahmebedingungen. Die Zahlung soll grundsätzlich im Lastschrift-Verfahren erfolgen. Die erste und zweite Familienermäßigung beträgt 3,00 €, kann allerdings bei Band, Ensemble, Chor , MFE und Planungspaketen nicht berücksichtigt werden.
- Wenn durch Erkrankung eines Lehrenden oder aus anderen zwingenden Gründen der Unterricht nicht länger als zwei Wochen ausfallen muss, erfolgt keine Erstattung des Entgeltes.
- Dauert der Unterrichtsausfall aus o.g. Gründen mehr als zwei Wochen (Ferienzeit nicht mitgerechnet), wird ab Beginn der dritten Woche das Entgelt bis zur Wiederaufnahme des Unterrichts erstattet. Scheidet beim Gruppenunterricht ein Mitglied aus, reduziert sich in der Regel die Unterrichtszeit entsprechend.
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
- Von den Mitgliedern (Schülerinnen und Schülern, deren Eltern bzw. Zahler des Entgelts) und die Daten der Lehrerschaft werden in der Musikschule Beck nur im Rahmen der Verwaltungsaufgaben gespeichert und verwendet.
- Eine Weitergabe bzw. eine andere Verwendung dieser Daten findet nicht statt.
- Wer von seinem Recht auf Information der von ihm in der Musikschule Beck gespeicherten personenbezogenen Daten Gebrauch machen möchte, wende sich bitte an das Büro der Musikschule.
- Weitere Ausführungen zur DSGVO entnehmen Sie bitte der Webseite: www.musikschule-beck.de.
10/2018